“Es ist nie zu spät, eine Papierrechnung zu verschicken.“ DOCH! Sagten sich einige Vordenker in den EU-Kommissionen und brachten die EU-Richtlinie 2014/55/EU heraus. Demnach werden alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern verpflichtet, ab dem 27.11.2020 ihre Rechnungen ausschließlich im elektronischen „XRechnung“-Format zu senden. Dies soll gelten, wenn der Rechnungsbetrag über 1000,00 Euro hinaus geht. Nun ist die XRechnung allerdings nicht mit einer PDF-Rechnung, die man per eMail versendet, zu vergleichen.
Für Unternehmer ergeben sich hier schnell Fragen und vielleicht sogar spürbare Zusatzkosten. Wie man es richtig macht und warum auch bei der XRechnung nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, ist im neuen E-Rechnungs-Guide der IHK zu Rostock zu lesen. Ich hatte im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Digitalisierungsausschusses die Möglichkeit, beim Entstehen dieser Übersicht mitzuwirken.
Mehr dazu: IHK zu Rostock